Das neue E-Commerce-Gesetz

Seit gestern ist ja bei uns das neue E-Commerce-Gesetz in Kraft. Nun hab ich mich heute endlich mal drübergetraut und den ganzen Schrieb sowie einige Internetquellen dazu durchgearbeitet. Meiner Meinung nach werden die meisten dieser Bestimmungen in seriösen Internetauftritten sowieso bereits angewandt. Nixdestotrotz hat man sich zu geschmalzenen Strafen für Verstöße hinreissen lassen. Bis zu 25.000 Euro bezahlt man beispielsweise nun, wenn man auf seiner gewerblichen Webseite keine (vollständige laut ECG) Kontaktadresse angibt.
Wieder eine Geldquelle mehr…
Eine vollständige Zusammenfassung meiner heutigen Nachmittagsbeschäftigung mit dem ECG ist natürlich auch online: Was man laut ECG darf, was man nicht darf und was es kostet, etwas nicht zu haben oder zu dürfen.

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Ernst Michalek
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