Kein Spam mehr – die TKG-Novelle kommt!

Mit 1.3.2006 tritt die nächste Novelle des Telekommunkatiosngesetzes (TKG) in Kraft. Damit verschärft Österreich das geltende Gesetz: Unbestellte Werbemails an Unternehmen sind ab dann ebenfalls verboten (bisher galt das nur für Mails an Endverbraucher). Neu ist weiters, daß die Sperrliste der RTR nun explizit ins Gesetz mit aufgenommen wurde und von österreichischen Werbeversendern nun zwingend zu beachten ist. Nur dürfte dem Gesetzgeber auch nicht ganz klar gewesen sein, was er denn nun erreichen will, denn im Bericht des Verkehrsausschusses zur Novelle liest man folgendes:

Daher ist sicherzustellen, dass der Erstkontakt zwischen Unternehmen im Wege des elektronischen Geschäftsverkehrs im jeweiligen Geschäftsbereich nicht verunmöglicht oder unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Das Interesse eines Unternehmens, im jeweiligen Geschäftsbereich in verhältnismäßiger Art und Weise kontaktiert zu werden, wird insbesondere durch die willentliche Veröffentlichung eigener Kontaktinformationen auf Websites oder in anderer öffentlich zugänglicher Form bekundet. Daher ist anzunehmen, dass ein Unternehmen, welches seine eigenen Kontaktinformationen willentlich auf seiner Website oder in anderer öffentlich zugänglicher Form veröffentlicht, durch diese Veröffentlichung eine Einwilligung im Sinne des § 107 Abs. 2 TKG 2003 zur Zusendung elektronischer Post in seinem jeweiligen Geschäftsbereich erteilt.
Ebenso kann die Einwilligung im Sinne des § 107 Abs. 2 TKG 2003 durch die Mitgliedschaft in einem Verein oder einer politischen Partei als gegeben angesehen werden.”

Leider darf man ja auch die Angabe von Kontaktdaten auf der eigenen Website nicht verzichten, denn das wäre ein klarer Verstoß gegen das ECG und das Mediengesetz. Somit ist jeder Betrieb, der sich an ECG und MedG hält, offenbar automatisch Mitglied in allen Spamverteilern dieses Landes. Maybe hilft ein Vermerk im Impressum weiter, aber genaueres weiß man derzeit noch nicht.

Eine genaue Gegenüberstellung des alten und des neuen Gesetzestextes und einen recht kritischen Kommentar auch zur aktuellen Novellierung gibt es wie immer in gewohnt hoher Qualität bei internet4jurists.at.

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Ernst Michalek
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1 Kommentar
  1. andi
    andi sagte:

    gratulation – der beitrag bringt licht in die verworrene sache & is super recherchiert!!
    es ist theoretisch auch möglich, dass jemand sich für einen newsletter anmeldet (wie meinem onkel – kleinunternehmer – passiert), sich irgendwann in die spamlist einträgt (ohne newsletterabmeldung) und dann mit hilfe eines darauf spezialisierten anwaltes eine klage auf 600 euro einreicht…. ergo jeder kleinunternehmer muss vor jedem newsletter-senden erst diese bann-liste durchackern und die großen, die u.a. übers ausland alles vollspammen können, tun was sie wollen. hollodero..!

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