Mit heutigem Tag tritt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Die Zusendung von Werbung per E-Mail, Fax und SMS ist nun auch an Firmen verboten, ausserdem sind auch Telefonanrufe(!) zu Werbezwecken davon betroffen. Schlechte Zeiten also für Firmen, die ihre Kunden bisher via Telefon aquiriert haben. Nur mehr konventionelle Werbesendungen per Post sind erlaubt. Bei aller Freude über die möglicherweise nicht mehr so gefüllte E-Mail-Box werde ich den Verdacht nicht los, daß man auf diese Art der guten alten Post neue Aufträge zukommen lassen wollte – denn daß ich eine mir unbekannte Firma nicht einmal mehr anrufen darf, ohne daß jemand mit der Anwaltskeule droht, find ich doch etwas übertrieben.
Eine Gegenüberstellung des alten und neuen TKG gibts in gewohnter Qualität bei internet4jurists.at, im §107 findet man die entsprechende Regelung.
Mit 1.3.2006 tritt die nächste Novelle des Telekommunkatiosngesetzes (TKG) in Kraft. Damit verschärft Österreich das geltende Gesetz: Unbestellte Werbemails an Unternehmen sind ab dann ebenfalls verboten (bisher galt das nur für Mails an Endverbraucher). Neu ist weiters, daß die Sperrliste der RTR nun explizit ins Gesetz mit aufgenommen wurde und von österreichischen Werbeversendern nun zwingend zu beachten ist. Nur dürfte dem Gesetzgeber auch nicht ganz klar gewesen sein, was er denn nun erreichen will, denn im Bericht des Verkehrsausschusses zur Novelle liest man folgendes:
Daher ist sicherzustellen, dass der Erstkontakt zwischen Unternehmen im Wege des elektronischen Geschäftsverkehrs im jeweiligen Geschäftsbereich nicht verunmöglicht oder unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Das Interesse eines Unternehmens, im jeweiligen Geschäftsbereich in verhältnismäßiger Art und Weise kontaktiert zu werden, wird insbesondere durch die willentliche Veröffentlichung eigener Kontaktinformationen auf Websites oder in anderer öffentlich zugänglicher Form bekundet. Daher ist anzunehmen, dass ein Unternehmen, welches seine eigenen Kontaktinformationen willentlich auf seiner Website oder in anderer öffentlich zugänglicher Form veröffentlicht, durch diese Veröffentlichung eine Einwilligung im Sinne des § 107 Abs. 2 TKG 2003 zur Zusendung elektronischer Post in seinem jeweiligen Geschäftsbereich erteilt.
Ebenso kann die Einwilligung im Sinne des § 107 Abs. 2 TKG 2003 durch die Mitgliedschaft in einem Verein oder einer politischen Partei als gegeben angesehen werden.”
Leider darf man ja auch die Angabe von Kontaktdaten auf der eigenen Website nicht verzichten, denn das wäre ein klarer Verstoß gegen das ECG und das Mediengesetz. Somit ist jeder Betrieb, der sich an ECG und MedG hält, offenbar automatisch Mitglied in allen Spamverteilern dieses Landes. Maybe hilft ein Vermerk im Impressum weiter, aber genaueres weiß man derzeit noch nicht.
Eine genaue Gegenüberstellung des alten und des neuen Gesetzestextes und einen recht kritischen Kommentar auch zur aktuellen Novellierung gibt es wie immer in gewohnt hoher Qualität bei internet4jurists.at.
Auf vielen deutschen Weblogs wird derzeit über die Impressumspflicht diskutiert. Bei uns in Österreich gilt zwar seit 1. Jänner 2002 ebenfalls ein derartiges Gesetz (ECG, es war ja auch eine EU-Richtlinie, die von allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen war), allerdings bezieht sich da die Pflicht zur Anbieteridetifizierung lediglich auf kommerzielle Websites.
(Laut WKO-Forum: “Tatsächlich gilt das ECG nach dem Wortlaut für Diensteanbieter die “in der Regel gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz” anbieten. Darunter ist jedoch jeder kommerzieller Webauftritt, also auch eine simple Homepage, die der Bewerbung des Unternehmens und seiner Produkte dient, zu verstehen. Das Entgelt ist nicht wörtlich zu verstehen, auch Ertragserzielungsabsicht, Drittfinanzierung (zB. Banner) reicht aus!! Nur rein private Homepages sind ausgenommen!”).
Private Weblogs dürften also da wohl üblicherweise nicht reinfallen – die meisten österreichischen Weblog-Kollegen dürfen also aufatmen. Und maybe haben wir demnächst ein paar anonyme Weblogs mehr, die unter .at-Domainflagge segeln? ;-)
(Übrigens eine vorzeitige Insider-Information: wahscheinlich mit Sommer bekommen wir einen neuen Server, auf dem unsere Zweit-Domain www.weblog.co.at dann mit Sunlogs, MovableTypes oder Greymatters gefüllt werden kann…)
Über Mich(alek)
Mein Name ist Ing. Ernst Michalek, ich lebe und arbeite seit über 25 Jahren im Internet. Ich konzipiere Online-Strategien, Websites und Webshops (meist mit WordPress), mache Workshops und Schulungen via Zoom oder helfe beim Aufbau von Firmen-Blogs. Weiters beschäftige mich seit über 10 Jahren mit 360°-Panoramafotografie – schöner kann man Locations nicht fotografieren!