Ich darf hiermit ganz hochoffiziell mein neuestes Baby vorstellen: drivenews, das Weblog für mobile Menschen. Autos, Motorräder, Yachten, Strassenbahnen – alles, womit man sich fortbewegen kann, soll Thema sein. Besucht es fleissig und wer Material dafür hat – immer her damit!

Gestern wurde mein Weblog 6 jahre alt – genau am 11.8.2000 erschien mein erster Beitrag, damals noch bei Editthispage. Seither sind mehr als 1700 Beiträge zusammengekommen, die insgesamt mit mehr als 4000 mehr oder minder schmeichelhaften Kommentaren bedacht wurden.
Der Start war die legendäre Weblog-Rallye, in der man in möglichst kurzer Zeit etwa zwei dutzend Weblogs absurfen sollte. Ich wurde damals 8., wenn ich mich richtig erinnere. Ich weiß jedenfalls noch, daß ich danach die einzelnen teilnehmenden Weblogs gründlicher abgesurft bin und von der Idee begeistert war. Teilgenommen haben damals etwa der Schockwellenreiter, Traumwind, EuroRanch und Serendipita (bei den letzten beiden führt der Link sogar noch auf den originalen Rallye-Eintrag). Diese Weblogger sind also erstens noch länger aktiv und zweites als “Geburtshelfer” meines Weblogs anzusehen.
Bilanz nach 6 Jahren: die Schreiberei hier macht mir genausoviel Spaß wie am Anfang. Mittlerweile gehört das zu meinem Leben, genauso wie etwa der Morgenkaffee. Und meine Website wird unter den seltsamsten Suchbegriffen gefunden.

Soeben wars soweit: der 200.000. Besucher seit Beginn des Weblogs auf diesem Server hat sich um 11:19 hier eingefunden. Leider anonym – allzuviel persönliches weiß ich nicht über ihn (oder sie). Nur technische Daten kann ich nennen: Besucher Nr. 200.000 kommt aus Wien und surft mit Windows XP und Firefox mit einer Chello-IP, die mit 62.178.77 beginnt, einer Bildschirmauflösung von 1280 x 800, hat nach “hobbywerkstatt wien” gesucht und ist auf dieser Subseite gelandet. Wer sich in dieser Beschreibung wiedererkennt – ein Kommentar würde mich freuen.
200.000 Besucher – wenn ich jedem die Hand schütteln und seinen Namen erfragen wollte und das jeweils 5 Sekunden dauern würde, wäre ich 11,57 Tage rund um die Uhr damit beschäftigt. 200.000 Menschen – soviele wohnen im 20. und 21. Wiener Gemeindebezirk. 200.000 Menschen – wenn nur jeder 10. aus einem meiner Weblog-Beiträge Nutzen ziehen konnte, so hab ich 20.000 Menschen helfen können. Schönes Gefühl.
Und für alle, die diesen Eintrag jetzt ein bißl seltsam pathetisch finden, weil etwa der hochgeschätzte Bloggerkollege Kantel soviele Besucher alle 55 Tage zählen darf (und nicht erst nach 5 Jahren) – ich finds trotzdem beeindruckend, daß meine persönliche Linkdatenbank und Klagemauer überhaupt jemand liest.

Chris Pearson macht sich in seinem Blog Gedanken, wieviel ein Blog-Design kosten kann/soll/muss. Seinen Gedanken kann ich nur zustimmen.

Sometimes I think people see a design and think it’s all just a matter of applying a “look” to stuff that’s already there. In reality, that’s basically what’s going on. In practice, however, things are intensely more complicated.
And this is why you hire a professional.

Siehe dazu auch meinen Eintrag vom Mai letzten Jahres über Preisgestaltung im Webdesign.

Mit heutigem Tag tritt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Die Zusendung von Werbung per E-Mail, Fax und SMS ist nun auch an Firmen verboten, ausserdem sind auch Telefonanrufe(!) zu Werbezwecken davon betroffen. Schlechte Zeiten also für Firmen, die ihre Kunden bisher via Telefon aquiriert haben. Nur mehr konventionelle Werbesendungen per Post sind erlaubt. Bei aller Freude über die möglicherweise nicht mehr so gefüllte E-Mail-Box werde ich den Verdacht nicht los, daß man auf diese Art der guten alten Post neue Aufträge zukommen lassen wollte – denn daß ich eine mir unbekannte Firma nicht einmal mehr anrufen darf, ohne daß jemand mit der Anwaltskeule droht, find ich doch etwas übertrieben.
Eine Gegenüberstellung des alten und neuen TKG gibts in gewohnter Qualität bei internet4jurists.at, im §107 findet man die entsprechende Regelung.

…unter der Haube. Das Weblog läuft ab sofort mit WordPress. Obwohl ich Sunlog 2 im Laufe der Jahre recht fein an meine Bedürfnisse angepasst habe, war iregndwann der Plafond des recht alten Konzepts erreicht.
Kann sein, daß noch nicht alles rund läuft – Beschwerden und Fehlermeldungen bitte direkt an mich. Der Rest der Überarbeitungen folgt in den nächsten Tagen, für heute reichts mir…

Seit 1.1.2006 dürfen Rechnungen nur mehr dann auf elektronischem Wege übermittelt werden, wenn sie mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur versehen sind. Prinzipiell eine gute Sache, denn dieses Verfahren garantiert beiden Vertragsparteien, daß die Rechnung nicht unterwegs manipuliert wurde. Die Übermittlung einer unsignierten Rechnung per E-Mail und der Ausdruck dieser Rechnung berechtigt nicht mehr zum Vorsteuerabzug! Nur macht es unser Gesetzgeber den Unternehmern nicht gerade leicht, alle Vorschriften zu befolgen, um nicht bei einer USt-Prüfung vom Finanzamt die lange Nase gezeigt zu bekommen:
Einfaches ausdrucken der Rechnungen reicht nun nicht mehr, sowohl beim Ersteller als auch beim Empfänger der Rechnung. Der Gesetzgeber verlangt eine Doumentation des Signaturverfahrens sowie eine elektronische Archivierung der Daten auf Erstellerseite sowie die elektronische Archivierung der Rechnung un der Signaturprüfung auf Empfängerseite für 7 Jahre (etwa auf CD oder DVD), wie auch bei konventionellen Rechnungen. Im Falle einer Prüfung sind die Daten dem Finanzamt bereitzustellen. Alle Infos zum Thema hat die Wirtschaftskammer in einem lesenwerten PDF zusammengefasst.
Es stellt sich nun die Frage, was passiert, wenn die Daten-CDs nach einigen Jahren etwa vom Finanzamt nicht mehr gelesen werden können oder das Finanzamt mit dem Dateiformat nix anfangen kann. So wie ich die Lage einschätze, ist in einem solchen Fall der Unternehmer der Angeschmierte und darf brav Umsatzsteuern zurückzahlen oder wird deshalb behördlicherseits weiter gequält (weil er ja seiner Aufbewahrungspflicht nicht nachgekommen sei). Eine Überlegung wärte ja etwa, die Archivierung dem Finanzamt anzuhängen – einfach eine Kopie jeder E-Rechnung an den zuständigen Sachbearbeiter senden ;-)
Bei mir heisst das deshalb ab sofort: zurück in die Steinzeit. Rechnungen gibts ab sofort wieder per Post auf Papier, dann haben meine Kunden auf keinen Fall Scherereien mit dem Fiskus. Elektronische Rechnungen akzeptiere ich nicht (und diese werden daher auch nicht einbezahlt), weil ich mir die Streiterei um Dateiformate und CD-Lebensdauern bei einer Betriebsprüfung sicher nicht antun werde. Wer weiß, ob heutige Formate in 7 Jahren überhaupt noch problemlos einlesbar sein werden, noch dazu von Fiskalbeamten, die ja keine Datenrettungsspezialisten sein müssen.
Willkommen im Jahr 2006!