Mit 1.3.2006 tritt die nächste Novelle des Telekommunkatiosngesetzes (TKG) in Kraft. Damit verschärft Österreich das geltende Gesetz: Unbestellte Werbemails an Unternehmen sind ab dann ebenfalls verboten (bisher galt das nur für Mails an Endverbraucher). Neu ist weiters, daß die Sperrliste der RTR nun explizit ins Gesetz mit aufgenommen wurde und von österreichischen Werbeversendern nun zwingend zu beachten ist. Nur dürfte dem Gesetzgeber auch nicht ganz klar gewesen sein, was er denn nun erreichen will, denn im Bericht des Verkehrsausschusses zur Novelle liest man folgendes:

Daher ist sicherzustellen, dass der Erstkontakt zwischen Unternehmen im Wege des elektronischen Geschäftsverkehrs im jeweiligen Geschäftsbereich nicht verunmöglicht oder unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Das Interesse eines Unternehmens, im jeweiligen Geschäftsbereich in verhältnismäßiger Art und Weise kontaktiert zu werden, wird insbesondere durch die willentliche Veröffentlichung eigener Kontaktinformationen auf Websites oder in anderer öffentlich zugänglicher Form bekundet. Daher ist anzunehmen, dass ein Unternehmen, welches seine eigenen Kontaktinformationen willentlich auf seiner Website oder in anderer öffentlich zugänglicher Form veröffentlicht, durch diese Veröffentlichung eine Einwilligung im Sinne des § 107 Abs. 2 TKG 2003 zur Zusendung elektronischer Post in seinem jeweiligen Geschäftsbereich erteilt.
Ebenso kann die Einwilligung im Sinne des § 107 Abs. 2 TKG 2003 durch die Mitgliedschaft in einem Verein oder einer politischen Partei als gegeben angesehen werden.”

Leider darf man ja auch die Angabe von Kontaktdaten auf der eigenen Website nicht verzichten, denn das wäre ein klarer Verstoß gegen das ECG und das Mediengesetz. Somit ist jeder Betrieb, der sich an ECG und MedG hält, offenbar automatisch Mitglied in allen Spamverteilern dieses Landes. Maybe hilft ein Vermerk im Impressum weiter, aber genaueres weiß man derzeit noch nicht.

Eine genaue Gegenüberstellung des alten und des neuen Gesetzestextes und einen recht kritischen Kommentar auch zur aktuellen Novellierung gibt es wie immer in gewohnt hoher Qualität bei internet4jurists.at.

Letztens erhielt ein Interessent von mir einen Kostenvoranschlag für zwei Pages, teilweise mit Online-Verwaltungsoberfläche. Auf meine Nachfrage, ob noch Fragen offen wären, kam folgendes Mail zurück:

nun es hat sich ergeben, dass mehrere Studenten die Homepage natürlich weit günstiger machen. Ich muss sagen, dass Ihr Preis sehr hoch ist und ich dem nicht näher treten kann. Es gibt derzeit so viele Leute, die Homepages machen und die Preise auch für Tophompages sind sehr günstig. Ihr Preis liegt in etwa rund 70 % höher als die Preise von anderen Anbietern. Leider muss ich Ihnen diese Mitteilung machen und wir können nur dann ins Geschäft kommen, wenn Sie einen weit geringeren Preis anbieten können.

Da ich mit Sicherheit zu den behutsam kalkulierenden Website-Profis zähle, habe ich lange überlegt, ob ich das Mail überhaupt kommentieren und zurückschreiben soll. Ich hab mich dann aber doch dazu entschlossen:
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Gefunden bei ASworld:
So oder so ähnlich ist es sicherlich schon mal gesagt worden, aber das Diagramm dazu ist schön: schnell und billig und gut geht nicht behauptet Ivan Raszl: The lesson clients need to learn. Der Kunde möge sich bitte maximal zwei Attribute aussuchen:

  • Schnell und gut geht – für viel Geld.
  • Billig und gut geht – wenn man viel Zeit hat.
  • Schnell und billig geht – aber “gut” wird das nicht.

Er bezieht sich auf Aufgabenstellungen im Design. Ich denke, das gilt aber genauso für nahezu alle anderen Dienstleistungs-Disziplinen.